Als Kassentherapie kann die tiefenpsychologische Psychotherapie abgerechnet werden.
Psychiatrische Behandlungen sind nur über private Krankenkassen abrechnungsfähig.
Andere angebotene Behandlungsformen und Techniken werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es handelt sich um so genannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen), die jedoch nur zum Einsatz kommen, wenn ich von der Notwendigkeit überzeugt bin und es eine medizinische Indikation gibt.
© Axel Hahn 2023